Maskenpflicht entfällt


In den letzten drei Jahren galt zum Schutz von anderen und sich selbst die Maskenpflicht. Wir möchten uns bei all unseren Besuchern*innen für die aufgebrachte Geduld, Akzeptanz, Unterstützung und Ihr Verständnis ganz herzlich bedanken. Sie haben dadurch vor allem zum Schutz unserer Risikopatienten*innen beigetragen und geholfen die Pandemie einzudämmen. Mein Dank geht aber auch an mein großartiges Team, welches die Masken den ganzen Tag tragen musste.

Erfreulich ist, dass mit dem Auslaufen des § 28b IfSG am 07.04.2023 auch die Maskenpflicht für unsere Besucher*innen und Patienten*innen in unserer Praxen aufgehoben wird.

Trotzdem sollten wir bedenken, dass Mund-Nasen-Bedeckungen nicht nur Schutz vor dem Coronavirus bieten, sondern sie auch Erkältungs- oder Grippe-Viren abwehren. Wer sich krank oder erkältet fühlt, sollte weiterhin Maske tragen. Das zeigt Verantwortungsbewusstsein für sich und sein Umfeld.

Bleiben Sie gesund!



Veröffentlicht am: 27. März 2023